Anmeldung zum Rosenmontagsumzug in Prüm - 03. März 2025
Hinweis: Jedem Motivwagen wird durch den Veranstalter eine Nummer zugeteilt. Diese Nummer wird den Teilnehmer vorab bzw. am Tag des Umzuges augehändigt und ist gut
sichbar an der Zugmaschine (z.B. Traktor) zu befestigen.
Sicherheitsvorschriften:
- Wir weisen explizit darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, Personen mit dem Motivwagen zum Rosenmontagsumzug zu befördern. Die Polizeiinspektion Prüm hat massive Kontrollen
angekündigt und wird Verstöße auch entsprechend ahnden!
- Begleitpersonen während des Umzuges: Je Achse sind zwei Begleitpersonen mit Warnweste erforderlich, es sei denn, das Sachverständigengutachten sieht eine höhere Anzahl an
Begleitpersonen vor. Für die Begleitpersonen gilt ein striktes Alkoholverbot.
- Es ist untersagt Wurfgeschosse, Konfetti (oder ähnliches), Bengalos, offenes Feuer,Sprengkörper, etc. zu zünden oder zu werfen.
- Die Musiklautstärke während des Zuges ist in einem angemessenen Maße einzustellen(denkt an Kinder und Senioren).
- Kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche.
- Teilnehmende Wagen müssen den Vorschriften des Merkblattes „MB Fahrzeuge Brauchtumsveranstaltungen“ entsprechen.
- Des Weiteren ist es innerhalb der Verbandsgemeinde Prüm Pflicht, eine Abnahme des Wagens durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, etc.) vornehmen und auch
bescheinigen zu lassen, sofern die Betriebserlaubnis erloschen ist (Regelfall).
Weiterhin ist es erforderlich bei der Kfz-Haftpflicht Versicherung des Zugfahrzeuges eine Bescheinigung einzuholen welche belegt, dass der Versicherungsschutz auch bei Brauchtumsveranstaltungen
gegeben ist.
Die Betriebserlaubnis bzw. das Gutachten nach § 21 StVZO und das Gutachten über Verkehrssicherheit sind zusammen mit der Versicherungsbescheinigung dem Veranstalter (Prümer Karnevalsgesellschaft
1881 e.V., Daniel Holler, Steinkaulstraße 16, 54595 Prüm, Zuganmeldungkgpruem@outlook.de) bis spätestens 24.02.2025 vorzulegen.